ACHTUNG
Bitte verzichten Sie auf ausschweifendes Silvesterfeuerwerk. Auch in unmittelbarer Nähe (etwa 200 Meter) um Kirchen, Altenheimen, Fachwerkhäuser, Krankenhäuser gilt ein bundesweites ganzjähriges Böllerverbot (§ 23 SprengV). In diesen Zonen darf kein privates Silvesterfeuerwerk gezündet werden.
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