[zurück zu Markt Kaufering]

KOMMUNALWERKE KAUFERING

 
Home Aktuelles Kontakt Öffnungszeiten Ansprechpartner
Aktuelles Kontakt Öffnungszeiten Ansprechpartner




Home Fernwärme Wasser Abwasser Heizkraftwerk Photovoltaik
Fernwärme Wasser Abwasser Heizkraftwerk Photovoltaik

Aktuelles

Vorlesen lassen
   

  • Kundeninformation zur WÄRMEPREISBREMSE
     

    Die Bundesregierung hat gemäß dem verabschiedeten Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz umfangreiche Entlastungen für Sie vorgesehen. Dazu zählt auch die Wärmepreisbremse ab 01.01.2023.

    • Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden?
    • Wie wird die Entlastung konkret berechnet?
    • Ab wann wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt?
    • Was muss ich als Kunde bei den Kommunalwerken tun?

    Die Antworten zu den oben genannten Fragen finden Sie in unserer "Kundeninformation zur Wärmepreisbremse".

    Ihre
    Kommunalwerke Kaufering


      Kundeninformation zur Wärmepreisbremse

     

     

     

  • SPARTENAUSKUNFT
     

    Spartenauskünfte können Sie per E-Mail an spartenauskunft@kaufering.de anfragen.

    Ebenso genannt auch Planauskunft, Trassenauskunft, Leistungsauskunft oder Netzauskunft. Sie beschreibt im Bereich der Infrastruktur die Lage von Rohren und Leitungen unseres Netzes und auch anderer Netzbetreiber.

    Die grafische Darstellung erfolgt in einer analogen oder digitalen maßstäblichen Karte und enthält die Lage der Leitungen, eine Bemaßung und die Sparte, also Art der Leitung (z.B. Wasser, Fernwärme, Strom, Gas ...).

    Die Planauskunft ist mit einem Ausstellungsdatum gekennzeichnet und enthält eine Gültigkeitsdauer des Planwerks sowie eine zusätzliche Schutzanweisung mit Hinweisen dazu, welche Auflagen seitens der Kommunalwerke Kaufering bzw. anderer Netzbetreiber bei Arbeiten im Bereich der Leitungen existieren.

     

     

     

  • Befüllung von Pools und Wasserbassins
     

    In den letzten Jahren ist es in Kaufering immer mehr fester Bestandteil des Frühlings geworden, Standrohre für die Befüllung privater Pools und Wasserbassins von den Kommunalwerken auszuleihen. Auch dieses Jahr bieten wir den Ausleihservice an. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage ist der Aufwand für die Bereitstellung, Vor- und Nachbereitung der Standrohre immer größer geworden.

    Die Vergangenheit zeigte auch, dass die Bedienung und Lagerung des Standrohres, sowie die Absicherung des Bereiches durch Privatpersonen, nicht immer vorschriftsmäßig erfolgte. Die Kommunalwerke betreiben viel Aufwand, um die hohe Wasserqualität bis zu jedem einzelnen Haus zu garantieren und können nicht riskieren, dass unkontrolliertes Arbeiten an der Wasserleitung von privaten Personen erfolgen.

    Aufgrund der oben genannten Punkte haben sich die Kommunalwerke Kaufering entschlossen, den Service weiterhin anzubieten, jedoch das Auf- und Abbauen innerhalb eines Tages, sowie die vorschriftsmäßige Absicherung des Standrohres durch das Wasserwerk ausführen zu lassen.

    Für diesen Service, inkl. Auf- und Abbauen, Stellung der Sicherheitsanlagen und der Verwaltung erhebt die Kommunalwerke eine Pauschale von 80 €.
    Zu dieser Pauschale kommt noch die Gebühr der verbrauchten Wassermenge von 1,63 €/m³ netto (Stand 01.01.2020) und der derzeitigen Mehrwertsteuer dazu.

    Vorab zur Info:

    1. Befindet sich die öffentliche Entnahmestelle auf einer öffentlichen Fahrbahn/Straße, kann keine Wasserentnahme erfolgen.
    2. Füllschläuche können aufgrund von Hygieneanforderungen nicht entliehen werden und sind vom Entleiher selbständig zu besorgen.
    3. Das Auf- und Abbauen des Standrohres muss innerhalb eines Tages erfolgen, weil das Standrohr nicht über Nacht stehenbleiben kann. Ist das nicht möglich, so ist vorab eine gesonderte Vereinbarung mit den Kommunalwerken zu treffen. Die Mitarbeiter vom Wasserwerk sind angehalten, grundsätzlich das Standrohr von Montag - Donnerstag bis 15:30 Uhr und Freitag bis 11:30 Uhr abzubauen.

    Die reguläre Vorgehensweise ist wie folgt:

    1. Füllen Sie den Antrag unter www.kaufering.de/kommunalwerke/formulare/ aus.
    2. Kommen Sie zu den aktuellen Öffnungszeiten in die Verwaltung der Kommunalwerke, in die Bayernstraße 9a und bringen Sie den Antrag und 100 € als Pfand für das Standrohr mit. Falls Sie keinen Antrag haben, kann dieser Antrag gemeinsam bei den Kommunalwerken ausgefüllt werden.
    3. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Herrn Filipp 08191 / 664 440 zum Aufbau des Standrohres.
    4. Am vereinbarten Tag erfolgt:
         a.    Der Aufbau des Standrohres mit Sicherung durch die Wasserwerke.
         b.    Die Befüllung des Pooles durch den Antragsteller.
         c.    Der Abbau des Standrohres mit Sicherung durch die Wasserwerke zu den oben genannten Zeiten.
    5. Geben Sie den Antrag mit der verbrauchten Wassermenge in der Verwaltung der Kommunalwerke ab und anschließend erhalten Sie Ihr Pfand zurück.
    6. Sie erhalten einer separaten Wasserrechnung mit Aufwandsentschädigung und Wassergebühr.

    Die Kommunalwerke Kaufering möchten darauf hinweisen, dass wir der Verpflichtung nachkommen müssen, das öffentliche Trinkwassernetz zu schützen und dass die Gebühr nur den Aufwand widerspiegelt. 

      Formular Pool- und Teichbefüllung

     

  • Vermeidung von Nachzahlungen bei Wasser- und Abwassergebühren
     

    Immer wieder kommt es bei den Jahresendabrechnungen vor, dass große Nachzahlungen fällig werden. Meist sind es kleine Ursachen, welche vielleicht lange nicht bemerkt werden, haben aber dann große finanzielle Auswirkungen.

    Ursachen:

    • Spülventile bei wassertechnischen Anlagen, wie Entkalkungsanlagen schließen nicht mehr richtig.
    • Sicherheitsventile an Heizungskessel mit Warmwasserbereitung schließen nicht mehr richtig.
    • Sicherheitsventile an separate Trinkwassererwärmer (Elektroboiler) schließen nicht mehr richtig.
    • Strangentlüfter in Trinkwasserleitungen schließen nicht mehr richtig.
    • Leckagen, wie Risse oder Lochfraß an Rohrleitungen.
    • Toilettenspülungen laufen durch.
    • usw.

    Die Kommunalwerke Kaufering raten:

    • Kontrollieren Sie monatlich alle wassertechnischen Anlagen auf Wasserfluss oder Undichtigkeiten.
    • Wenn keine Verbraucher aktiv sind, kontrollieren Sie monatlich den Stillstand der Wasserzähleruhr. Schreiben Sie sich den Zählerstand auf und vergleichen Sie den Wasserverbrauch mit den letzten Aufzeichnungen.
    • Wenn keine Verbraucher aktiv sind, sperren Sie nach der Wasseruhr für zehn Minuten den Wasserhahn ab und prüfen Sie beim Öffnen, ob sich das Rad in der Wasseruhr dreht.
    • Entleeren Sie bei tiefen Temperaturen alle frostgefährdeten Leitungen, Geräte und Armaturen.
    • Fallen Unregelmäßigkeiten auf, überprüfen Sie nochmals alle möglichen Ursachen und/oder klären Sie es mit Fachleuten ab.

     

Festerseite der Kommunalwerke im Seitengebäude der VR-Bank. Im Vordergrund ein weißer Kleinwagen der Kommunalwerke

Kontaktdaten:

Kommunalwerke Kaufering
Eigenbetrieb des Marktes Kaufering
Bayernstr. 9a
86916 Kaufering
Telefon: 0 81 91 / 664 -410
Telefax: 0 81 91 / 664 - 5410
E-Mail:   kommunalwerke@kaufering.de 


Bankverbindungen:

Sparkasse Kaufering
IBAN:  DE29 7005 2060 0022 352215
BIC: BYLADEM1LLD


VR Bank Landsberg-Ammersee eG
IBAN: DE31 7009 1600 0005 707676
BIC: GENODEF1DSS


Steuerliche Angaben:

St.-Nr. 125/114/60474   FA Kaufbeuren
USt-IdNr. DE315425895

Öffnungszeiten:

Mo
8-12 Uhr und 14-18 Uhr

Di-Fr
8-12 Uhr

Links:

Datenschutz
Impressum

externe Links:

 Facebook Markt Kaufering
 Youtube-Kanal Markt Kaufering


 © Kommunalwerke Kaufering Programmierung und Design mit bei www.appteam.org IMPRESSUM DATENSCHUTZ