Liebe Fernwärmekunden,
die Gas- und Wärmepreisbremse wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen.
Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, einige unserer Kunden direkt zu entlasten, indem wir die Dezember-Zahlung für Fernwärme bis zum 31.12.2022 erstatten.
Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden liegt.
Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird.
Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Weitere kompensationsberechtigte Kundengruppen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.
Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an eine/einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.
Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Postanschrift
Abschlagszahlung für September
Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leis-tungen zufrieden sind.
Ihre
Kommunalwerke Kaufering
Spartenauskünfte können Sie per E-Mail an spartenauskunft@kaufering.de anfragen.
Ebenso genannt auch Planauskunft, Trassenauskunft, Leistungsauskunft oder Netzauskunft. Sie beschreibt im Bereich der Infrastruktur die Lage von Rohren und Leitungen unseres Netzes und auch anderer Netzbetreiber.
Die grafische Darstellung erfolgt in einer analogen oder digitalen maßstäblichen Karte und enthält die Lage der Leitungen, eine Bemaßung und die Sparte, also Art der Leitung (z.B. Wasser, Fernwärme, Strom, Gas ...).
Die Planauskunft ist mit einem Ausstellungsdatum gekennzeichnet und enthält eine Gültigkeitsdauer des Planwerks sowie eine zusätzliche Schutzanweisung mit Hinweisen dazu, welche Auflagen seitens der Kommunalwerke Kaufering bzw. anderer Netzbetreiber bei Arbeiten im Bereich der Leitungen existieren.
In den letzten Jahren ist es in Kaufering immer mehr fester Bestandteil des Frühlings geworden, Standrohre für die Befüllung privater Pools und Wasserbassins von den Kommunalwerken auszuleihen. Auch dieses Jahr bieten wir den Ausleihservice an. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage ist der Aufwand für die Bereitstellung, Vor- und Nachbereitung der Standrohre immer größer geworden.
Die Vergangenheit zeigte auch, dass die Bedienung und Lagerung des Standrohres, sowie die Absicherung des Bereiches durch Privatpersonen, nicht immer vorschriftsmäßig erfolgte. Die Kommunalwerke betreiben viel Aufwand, um die hohe Wasserqualität bis zu jedem einzelnen Haus zu garantieren und können nicht riskieren, dass unkontrolliertes Arbeiten an der Wasserleitung von privaten Personen erfolgen.
Aufgrund der oben genannten Punkte haben sich die Kommunalwerke Kaufering entschlossen, den Service weiterhin anzubieten, jedoch das Auf- und Abbauen innerhalb eines Tages, sowie die vorschriftsmäßige Absicherung des Standrohres durch das Wasserwerk ausführen zu lassen.
Für diesen Service, inkl. Auf- und Abbauen, Stellung der Sicherheitsanlagen und der Verwaltung erhebt die Kommunalwerke eine Pauschale von 80 €.
Zu dieser Pauschale kommt noch die Gebühr der verbrauchten Wassermenge von 1,63 €/m³ netto (Stand 01.01.2020) und der derzeitigen Mehrwertsteuer dazu.
Die Kommunalwerke Kaufering möchten darauf hinweisen, dass wir der Verpflichtung nachkommen müssen, das öffentliche Trinkwassernetz zu schützen und dass die Gebühr nur den Aufwand widerspiegelt.
Immer wieder kommt es bei den Jahresendabrechnungen vor, dass große Nachzahlungen fällig werden. Meist sind es kleine Ursachen, welche vielleicht lange nicht bemerkt werden, haben aber dann große finanzielle Auswirkungen.
Ursachen:
Die Kommunalwerke Kaufering raten:
Kommunalwerke Kaufering
Eigenbetrieb des Marktes Kaufering
Bayernstr. 9a
86916 Kaufering
Telefon: 0 81 91 / 664 -410
Telefax: 0 81 91 / 664 - 5410
E-Mail: kommunalwerke@kaufering.de
Sparkasse Kaufering
IBAN: DE29 7005 2060 0022 352215
BIC: BYLADEM1LLD
VR Bank Landsberg-Ammersee eG
IBAN: DE31 7009 1600 0005 707676
BIC: GENODEF1DSS
St.-Nr. 125/114/60474 FA Kaufbeuren
USt-IdNr. DE315425895