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Amtliche Bekanntmachungen

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  • Verschiebung Neubau Feuerwehrhaus

    PRESSEMITTEILUNG

    Verschiebung Neubau Feuerwehrhaus

    In der nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.01.2024 wurde aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und der damit einhergehenden zu erwartenden negativen Folgen für den Markt Kaufering der Beschluss gefasst, dass der Neubau des Feuerwehrhauses in das Jahr 2027 verschoben werden muss.

    Sicherlich sorgt diese Nachricht für teilweise Überraschung, Irritation und Verwunderung, was ich auch durchaus nachvollziehen kann.

    Das Thema „Neubau Feuerwehrhaus“ beschäftigt die Verwaltung zusammen mit der Feuerwehr bereits seit dem Jahre 2010.

    Im Laufe der Jahre und auch der damit verbundenen Entwicklungen kam es immer wieder zu Diskussionen und Beschlussfassungen, die unserer Feuerwehr durchaus signalisiert haben, dass in nächster Zeit der Neubau zu erwarten sei, wie auch der letzte Marktgemeinderatsbeschluss vom 09.11.2023. Es wurde im ursprünglichen Beschluss seitens der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung noch nicht gesichert sei.

    Warum ist es jetzt zu dieser - aus meiner Sicht und aus Sicht der Verwaltung - neuerlichen alternativlosen Verschiebung gekommen?

    Die Gründe hierfür sind vielfältig, selbstverständlich gibt es auch immer unterschiedliche Betrachtungsweisen.

    Ich möchte Ihnen meine Beweggründe als Ihr Erster Bürgermeister und Verwaltungsleiter darlegen, ich betone aber auch gleichzeitig, dass im Laufe der Jahre ganz viele Diskussionen, Entscheidungen, personelle und finanzielle Entwicklungen einhergegangen sind. Auch ist es jetzt in diesem Zusammenhang viel zu komplex und kompliziert, Zahlenbeispiele zu nennen und Detailaussagen wiederzugeben.

    Der maßgebliche und wichtigste Grund für die jetzige Entscheidung lautet, um es deutlich auszusprechen: Der Markt Kaufering hat derzeit für einen Neubau des Feuerwehrhauses keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

    Durch bestimmte, nicht steuerbare Umstände bzw. Vorgaben (z.B. Erfüllung von gemeindlichen Pflichtaufgaben per Gesetz, extreme Verteuerung, hohe Inflation, steigende Energiekosten, Personalmangel) in den letzten Jahren und – dass darf auch nicht unerwähnt bleiben und gehört mit zur Wahrheit - einer schon jahrelang angespannten finanziellen Situation, kann kein Haushalt für das Jahr 2024 nebst der dazu vorgeschriebenen Finanzplanung bis 2027 vorgelegt werden, welcher aus meiner und der Sicht meiner Verwaltung als dauerhaft solide, leistungsfähig und rechtmäßig zu bewerten ist.

    Bei einer Gesamtbetrachtung des Haushalts wird bei einem jetzigen Neubau des Feuerwehrgerätehauses klar, dass der Markt Kaufering bis zum Jahr 2027 und darüber hinaus eine Fremdfinanzierung mittels Kredite im zweistelligen Millionenbereich tätigen müsste. Der Markt Kaufering wäre insoweit durch hohe Zins- und Tilgungszahlungen kaum mehr handlungsfähig.

    Diese Erkenntnis dazu wurde nach der Beschlussfassung im November bekannt, nachdem dem Markt Kaufering im Dezember 2023 in Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes, die verwertbaren Zahlen für das Jahr 2024 und die kommenden Jahre vorlagen.

    Eine bewusste und für alle Bürgerinnen und Bürger Kauferings herbeigeführte Überschuldung in diesem Ausmaß ist nicht mein politisches Ansinnen. Darüber hinaus bin ich zu diesem Schritt gesetzlich verpflichtet und es ist gemäß Artikel 61 der Gemeindeordnung meine Aufgabe so zu agieren – entgegen aller Argumente, Enttäuschungen, Beschlüsse und getätigten Aussagen.

    Der Markt Kaufering hat bestimmte Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Sanierung unserer Grund- und Mittelschule, sowie die Schaffung von fehlenden Kindergartenplätzen gehört zu diesen Aufgaben. Diese für unseren Markt teuren Maßnahmen belasten unseren Haushalt seit mehreren Jahren enorm und wir müssen diese Projekte zum Wohle unseres Marktes auch abschließen. Der Sanierungsstau in unserem Markt ist hoch und diesen gilt es für unsere nachfolgenden Generationen zu bewältigen.

    Dass diese Projekte sehr teuer sind und finanzielle Mittel binden, ist ein Faktum. Unsere Einnahmen sind überhaupt nicht mit denen einer Großstadt zu vergleichen, ferner sind diese Einnahmen auch abhängig von unterschiedlichen Faktoren (Hebesatz der Kreisumlage, steuerliche Entwicklungen und Zuweisungen).

    Es gibt noch weitere Pflichtaufgaben, die unsere Kommune erfüllen und umsetzen muss. Dazu gehört unter anderem auch, eine funktionsfähige und schlagkräftige Feuerwehr mit einer intakten Infrastruktur. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, als Mitglied des Marktgemeinderats sowie jetzt als Erster Bürgermeister, dass unsere Feuerwehr gut ausgestattet wird.

    Als Erster Bürgermeister habe ich die notwendigen Schritte für den Neubau eingeleitet und dieses Projekt auch immer unterstützt, was ich auch nach wie vor tue.

    Nun ist ein Punkt erreicht, an dem ich für den gesamten Markt Kaufering eine Entscheidung treffen musste, die der Marktgemeinderat so bestätigt hat - derzeit leider zum Nachteil für unsere hochgeachtete und sehr engagierte Feuerwehr.

    Es ist mir nicht möglich, sehenden Auges eine bewusste ungesetzliche Überschuldung des Marktes herbeizuführen und diese zu verantworten. Bei allem Schaffenswunsch kann ich diesen für mich unvereinbaren Weg nicht einschlagen. Auch kein Unternehmer in der freien Wirtschaft würde dies wagen, es wäre grob fahrlässig.

    Was bedeutet dies jetzt für den weiteren Verlauf? Und für unsere Feuerwehr? Der Neubau wird fertig geplant und der Straßenumbau, der für alle Bürger Kauferings eine neue Fahrmöglichkeit bringt, durchgeführt. Der Bauantrag wurde ebenfalls beim Landratsamt eingereicht und die Gelder für die weiteren Schritte werden in den Haushalt des Jahres 2027 miteingeplant. Sollten sich zwischenzeitlich finanzielle Spielräume ergeben, sind wir jederzeit bereit zu handeln und den Neubau zu beginnen.

    Ich stehe für eine verantwortungsvolle und solide Haushaltspolitik. Ich trage die Verantwortung und möchte mit diesem Vorgehen meinem Verhalten Rechnung tragen. Für das konstruktive Gespräch und für einen offenen Dialog stehe ich jederzeit zur Verfügung.

    Kaufering, 23.01.2024

    Ihr
    Thomas Salzberger
    1. Bürgermeister



  • Vollzug der Wassergesetze;
    Ableitung von Grundwasser aus der Quelle Haltenberg für die öffentliche Wasserversorgung des Gutbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses „Oskar-Weinert-Haus“
    Bekanntmachung vom 12.01.2024
    (Ansprechpartner LRA LL)

    Ansprechpartnerin:
    Regina Rapp, Landratsamt Landsberg am Lech
    Telefon: 0 81 91 / 129 - 1461
    E-Mail: regina.rapp@lra-ll.bayern.de


    Der Christian Thyssen Gutsbetrieb bezieht sein Trinkwasser für die zu versorgenden Wohn-gebäude Haltenberg 1 und 2 sowie für das Naturfreundehaus („Oskar-Weinert-Haus“) aus der Quelle Haltenberg. Die Quellfassung ...

    Link zu den Unterlagen

    Amtliche Bekanntmachung vom 12.01.2024


  • Vollzug der Wassergesetze;
    Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für das Ableiten von Quellwasser aus der Quelle Haltenberg, auf dem Grundstück Fl. Nr. 2294/2 Gemarkung Scheuring, zum Schutz der Wassergewinnungsanlage des Gutsbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses „Oskar-Weinert-Haus“
    Bekanntmachung vom 12.01.2024
    (Ansprechpartner LRA LL)

    Ansprechpartnerin:
    Regina Rapp, Landratsamt Landsberg am Lech
    Telefon: 0 81 91 / 129 - 1461
    E-Mail: regina.rapp@lra-ll.bayern.de

    Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Gutbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses ist im Markt Kaufering und der Gemeinde Scheuring, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern ein Wasserschutzgebiet neu auszuweisen. ...

    Link zu den Unterlagen

    Amtliche Bekanntmachung vom 12.01.2024

    Übersichtsplan



Bekanntmachungstafel / Schaukasten am Rathaus

Vor dem Rathaus steht ein Schaukasten / amtliche Bekanntmachungstafel zur aktuellen Information und Einsichtnahme unserer Bürger.

Bitte beachten Sie:
Manche aktuelle Informationen werden ausschließlich in diesem Schaukasten öffentlich bekannt gemacht.


§ 36 Art der Bekanntmachung

(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an folgenden Gemeindetafeln bekanntgegeben wird:

Nr. 1: Rathaus Kaufering, Pfälzer Straße 1
Nr. 2: Brückenring Bushaltestelle
Nr. 3: Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz)

2Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.


Standorte der Bekanntmachungstafeln

Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass alle amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering ausschließlich durch Anschlag an den amtlichen Bekanntmachungstafeln veröffentlicht werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung in der örtlichen Presse wird nicht durchgeführt.

Die Amtlichen Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten:

  • Rathaus, Pfälzer Straße 1
  • Brückenring / Ecke Molkereiweg (Bushaltestelle)
  • Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz)

Bitte beachten Sie:

Die folgenden Tafeln sind seit dem 15.07.2023 keine Amtlichen Bekanntmachungstafeln mehr:

  • Kolpingstraße / Löhestraße
  • Iglinger Straße / Ecke Bahnhofstraße

Ansprechpartnerin:

Frau Bettina Bedrich
Frau Anja Wolf
Vorzimmer Bürgermeister

Kontakt:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering

Zi.Nr. O 5 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664  - 111
E-Mail: vorzimmer@kaufering.de

 

 

Kontaktdaten:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Telefon: +49 81 91 / 664 - 0
Telefax: +49 81 91 / 664 - 50
E-Mail: markt@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag              8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr
Dienstag            8 - 12 Uhr     
Mittwoch           8 - 12 Uhr     
Donnerstag       8 - 12 Uhr     
Freitag               8 - 12 Uhr     

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