ACHTUNG
Bitte verzichten Sie auf ausschweifendes Silvesterfeuerwerk. Auch in unmittelbarer Nähe (etwa 200 Meter) um Kirchen, Altenheimen, Fachwerkhäuser, Krankenhäuser gilt ein bundesweites ganzjähriges Böllerverbot (§ 23 SprengV). In diesen Zonen darf kein privates Silvesterfeuerwerk gezündet werden.
Das perfekte Geschenk, Souvenir, Andenken oder Mitbringsel für alle, die in Kaufering wohnen. Für Einheimische und Zugezogene, für Weggezogene und Touristen, die sich mit unserem schönen Ort besonders identifizieren.

Die Tasse mit ausgewählten charakteristischen Motiven Kauferings ist während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer E3 (Kasse) für 9,00 EUR erhältlich.
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