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Digitaler Bauantrag

Digitales Baugenehmigungsverfahren ab 01.06.2024 möglich

Mit der Aufnahme in die DBauV zum 01.06.2024 kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Landsberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. 

Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab dem 01.06.2024 direkt beim Landratsamt Landsberg zu stellen.

  • Webseite des Landratsamtes Landsberg am Lech
  • Webseite des Bayerischen Staatsministeriums
Claudia Endres

Abteilungsleiterin

Baurecht