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Verkehrsüberwachung

Seit Anfang 2016 arbeitet der Markt Kaufering mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (KDZ) zusammen – so wie viele andere Kommunen auch. 

Der Beschluss hierfür wurde am 11.11.2015 in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung gefasst. Der  Marktgemeinderat Kaufering hat dabei mehrheitlich der Überwachung des fließenden und des ruhenden Verkehrs im Gebiet Markt Kaufering durch den Zweckverband zugestimmt.

Seit 1. April 2017 werden auch Falschparker zur Kasse gebeten.

Der Zweckverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Behörde und darf Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz in gleicher Weise ahnden und verfolgen wie die Bayerische Landespolizei. Alle vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder werden zu 100 Prozent an die Kommunen weitergeleitet. Damit ist der  Zweckverband ein Dienstleister der Kommunen. Dabei werden für die Mitglieder alle Verfahrensschritte eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens – vom Versand der Anschreiben über die Behandlung von Einsprüchen bis zum Mahnverfahren - durchgeführt.

Jahresstatistik 2025

über die Messungen der Geschwindigkeitsdisplays in Kaufering