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Bürgerversammlung

Nach Artikel 18 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern wird eine Bürgerversammlung von dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin mindestens einmal jährlich zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen.

Nachbericht zur Bürgerversammlung 2025

Am Donnerstag, den 16.10.2025 fand die alljährliche Bürgerversammlung statt.

Vor rund 100 Bürgerinnen und Bürgern informierte der erste Bürgermeister, Thomas Salzberger und die Abteilungsleiter über aktuelle Themen aus der Verwaltung und den Kommunalwerken.

Abschließend hatten die Bürgerinnen und Bürger noch die Möglichkeit, Anfragen, Anregungen oder Wünsche zu äußern. Diese wurden entweder sofort beantwortet oder von Seiten der Verwaltung zur Bearbeitung mitaufgenommen.

Das Handout bzw. die Präsentation mit den angesprochenen Themen finden Sie im u.g. Link "Präsentation Bürgerversammlung 2025".