Steuern, Gebühren, Beiträge
Im Laufe des Jahres sind folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie weitere, ggf. abweichende Fälligkeiten, die sich aus den Steuer-/Abgabenbescheiden ergeben können, die während des laufenden Jahres aufgrund von Änderungen erstellt wurden.
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jeweils zum 3. des Monats
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15.02. des lfd. Jahres
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01.04. des lfd. Jahres
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15.05. des lfd. Jahres
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01.07. des lfd. Jahres
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15.08. des lfd. Jahres
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15.11. des lfd. Jahres
Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern
Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche zum 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern waren bzw. sind, zur Grundsteuererklärung verpflichtet.
Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden beispielsweise Informationen über Flurstücksdaten wie die Grundstücksfläche, sowie Wohn- und Nutzfläche benötigt. Diese können Sie kostenlos dem Bayern-Atlas im Internet, einem Katasterauszug und der dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung entnehmen (sofern zwischenzeitlich keine baulichen Änderungen vorgenommen worden sind). Auch ihr letzter Einheitswertbescheid vom Finanzamt kann Informationen zu Steuernummer und Identifikationsnummer liefern.
Die Bodenrichtwerte sind für die Grundsteuer in Bayern nicht zu ermitteln.
Wir empfehlen Ihnen bei Fragen und Unklarheiten unbedingt einen Blick auf die Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu werfen. Dort sind ausführliche Informationen sowie Erklär-Videos zu den benötigten Formularen zu finden.
Die Grundsteuererklärung können Sie elektronisch unter www.elster.de oder auf Papier einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Online-Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Die Vordrucke finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.