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Ggf. Vereins-/Firmenname; Ansprechpartner; Adresse; Telefonnummer; Mietdatum; Grund der Anmietung; Personenzahl
Geschirrmobil
Vermietung von Anfang April bis Ende Oktober
Vermietung an Privatpersonen, Verein und Firmen im Landkreis
Geschirrmobil komplett mit Spülmaschine
Anhänger benötigt: - Anhängerführerschein BE - Trinkwasseranschluss (An- und Abwasserschlauch ist dabei) - Starkstromanschluss
Geschirr auch ohne Geschirrmobil mietbar
Vorhanden sind:
Essteller
400 Stück
Suppenteller
400 Stück
Messer
400 Stück
Gabel
400 Stück
Löffel
400 Stück
Kuchenteller
200 Stück
Haferl-Tassen
200 Stück
Kaffeelöffel
200 Stück
Kuchengabeln
200 Stück
Preise: o Geschirrmobil komplett für Ortsansässige 140€/Tag o Geschirrmobil komplett für Auswärtige 250€/Tag (Wochenende = 1Tag) o Preise nur für Geschirr auf Anfrage (abhängig von Menge)
Anfragen/Reservierung: o Schriftlich an: raumbuchungen@kaufering.de - Ggf. Vereins-/Firmenname; Ansprechpartner; Adresse; Telefonnummer; Mietdatum; Was Sie brauchen: komplettes Geschirrmobil, bestimmte Anzahl an Geschirr usw.
Im Gemeindebereich sind 7 Plakattafeln aufgestellt.
Standorte:
Ampel Bayernstraße/Lechfeldstraße
Kreisverkehr Bayernstraße bei Realschule
Anwesen Schmittenbauer, Brückenring Dorf
Bahnhof Kurve Hotel Rid
Kolpingstraße Nord
Albert-Schweitzer-Straße/Haidenbucher Straße
Kreisverkehr Nähe Edeka
Allgemeine Informationen:
Max. 8 Wochen vor Veranstaltung/Wahl kann mit der Plakatierung begonnen werden.
Das Anbringen und Abmachen der Plakate muss selbst organisiert werden.
Plakatgröße A1 (1 Plakattafel bietet Platz für 8 x A1)
Die Plakatierung erfolgt nach Belegungsplan
Es ist grundsätzlich möglich alle seriösen Veranstaltungen zu bewerben, auch solche, die außerorts stattfinden. Allerdings wird bei Vergabe von freien Plätzen der Vorzug mög-lichst für Veranstaltungen die im Gemeindegebiet Kaufering angeboten werden gegeben.
Die inhaltliche Darstellung der Werbemittel ist grundsätzlich durch die Kunstfreiheit abgedeckt. Plakate mit durch die Allgemeinheit abschreckender Wirkung oder moralisch fragwürdigem Inhalt, können jedoch seitens der Gemeinde ohne Entstehung einer Schadensersatzpflicht abgelehnt und deren Präsentation im Gemeindegebiet verweigert wer-den. Veranstaltungsplakate dienen ausschließlich der Veranstaltungswerbung und sind deshalb so zu gestalten, dass damit nicht automatisch kommerzielle Werbung Dritter in den Vordergrund tritt. Auch in solchen Fällen behalten wir uns vor, den Plakatierauftrag nicht zu genehmigen, wodurch der Gemeinde keinerlei Schadenersatzpflicht entsteht.
Für den Verlust bzw. die Zerstörung von Werbemitteln, z.B. aufgrund Vandalismus oder extremer Wetterverhältnisse, steht die Gemeinde nicht in der Haftungs- bzw. Schadenersatzpflicht. Ggf. erforderliche Nachplakatierungen sind in diesem Fall erlaubt.
Kosten:
Kosten: pro Plakat und Woche 0,90€
Eine Verwaltungskostenpauschale von 15,00 € wird erhoben
Bsp.: 1 Plakat 0,90 € x 7 Wände x 8 Wochen = 50,40 € + 15,00 € Vwkp. = 65,40 €
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