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Bekanntmachung vorläufige Wahlergebnisse

  • Wahlbekanntmachung

Hinweis für die Annahme / Ablehnung der Wahl: Nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn der Gewählte nicht binnen einer Woche nach Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter die Wahl abgelehnt hat.

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