Aufstellung Bebauungsplan "Unterdorf West"

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterdorf-West“ beschlossen. Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 20.05.2026 vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis genommen und beschlussmäßig festgestellt, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes kommt. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 20.05.2026 im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse gebilligt und die Auslegung, bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 (Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beschlossen.
Das Planungsgebiet liegt im nordwestlichen Teil von Alt-Kaufering. Es wird im Westen vom Lech und im Osten von der Leitenbergstraße und dem Brückenring begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf West“ ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, dargestellt.
Planungsziel ist die Erhaltung des dörflichen Charakters, entsprechende Festsetzungen zur künftigen städtebaulichen Entwicklung sind getroffen. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen sowie die bauliche Gestaltung der einzelnen Bauräume. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Unterdorf-West“ mit Satzung, Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung des Marktes Kaufering bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit von
Donnerstag, 27.08.2026 bis einschließlich Montag, 05.10.2026
hier auf unserer Webseite unter https://www.kaufering.de/bauleitplanung einsehbar.
Darüber hinaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.
Zusätzlich liegen die gesamten Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden (Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und zusätzlich Montag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) in der Verwaltung des Marktes Kaufering, 86916 Kaufering, Pfälzer Str. 1, Nichttechnisches Bauamt, Zi.Nr. O3, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Barrierefreier Zugang: bitte im Zimmer E1/E2 melden). Während der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (baurecht@kaufering.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleit-planverfahren unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen liegen vor:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informatione |
|---|---|
| Mensch | Umweltbericht, Begründung, Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 18.11.2025 |
| Boden/Fläche | Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, Umweltbericht, Begründung Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 07.11.2025 |
| Wasser | Festsetzungen, Umweltbericht, Begründung, Stellungnahme des WWA Weilheim vom 10.11.2025; Stellungnahme Bund Naturschutz vom 01.12.2025, Stellungnahme der Brandschutzdienststelle vom 15.12.2025 |
| Luft/Klima | Umweltbericht, Begründung |
| Kultur- und Sachgüter | Umweltbericht, Begründung |
| Orts- und Landschaftsbild | Umweltbericht; Stellungnahme Bund Naturschutz vom 01.12.2025 |
| Tiere | Umweltbericht, Begründung, Stellungnahme Bund Naturschutz vom 01.12.2025 |
| Arten und Biotope | Festsetzungen zur Grünordnung; Umweltbericht, Begründung |
| Landschafts- und sonstige Pläne | FNPL mit integriertem Landschaftsplan, Regionalplan, Landesentwicklungsprogramm |
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Information im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches auf der Homepage veröffentlicht und Bestandteil der Auslegungsunterlagen ist.
Thomas Wiesmann
2. Bürgermeister