- +49 8191 664-103
- +49 8191 664-5103
- standesamt@kaufering.de
Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
Sterbefall; Anzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Friedhofsverwaltung / Soziales / Rentenangelegenheiten / Standesamt