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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Stand: 23.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Abteilungsleiterin
Nichttechnisches Bauamt
Assistenz Nichttechnisches Bauamt / Protokollführung