Aufstellung Bebauungsplan "Bahnäcker"

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahnäcker"
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 09.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ beschlossen.
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 18.03.2026 vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis genommen und beschlussmäßig festgestellt, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zu Änderung und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes kommt. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 18.03.2026 im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse gebilligt und die Auslegung, bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 (Öffentlichkeits¬beteiligung) und 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich zwischen Alt-Kaufering im Westen und der Gemeindegrenze zu Penzing im Osten. Es umfasst einen 200 m breiten Korridor nördlich und südlich der Bahnlinie.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, mit roter Umrandung dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ mit Satzung, Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung des Marktes Kaufering bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit von
Montag, 27.04.2026 bis einschließlich Dienstag, 02.06.2026
hier auf unserer Webseite unter https://www.kaufering.de/bauleitplanung einsehbar.