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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
technisches Bauamt
Markt Kaufering Rathaus

  • +49 8191 664-50
  • bauamt@kaufering.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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