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Innenbereichssatzung; Erlass
Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
nichttechnische Bauverwaltung
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