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Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
Binnenschiffer; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 08.09.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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