Sprungziele

Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten usw.) regeln.

Beschreibung
Nichttechnisches Bauamt
Bauamt Nichttechnisch im Rathaus Kaufering

Rathaus Kaufering

Alle Leistungen