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Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Nichttechnisches Bauamt
Bauamt Nichttechnisch im Rathaus Kaufering

Rathaus Kaufering

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