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Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 03.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
technisches Bauamt
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