Allgemeine Bekanntmachung zur Größe des Marktgemeinderates und zur Besoldung des Bürgermeisters
Die Zahl der Marktgemeinderäte bemisst sich nach Art. 31 Abs. 2 S. 1 GO.
Aktuell sind es 24 Mitglieder. Fällt die amtliche Einwohnerzahl (Landesamt für Statistik) unter 10.000, wären es nur noch 20 Mitglieder. Für 2026 wird es hier keine Anpassung geben.
Die Besoldung des 1. Bürgermeisters richtet sich ebenfalls nach de Einwohnerzahl. Stichtag ist der 30.06.2025 des Jahres vor der Wahl, Art. 45 Abs. 3 S. 1 KWBG. Diese Zahl ist noch nicht bemessen, daher lassen sich heute keine Aussagen über die Besoldung des 1. Bürgermeisters ab 2026 treffen.